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Bainvgnü

Verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung

- Stufe 1

Sie können Sie die Fahrtauglichkeitsprüfung (Stufe 1) ab 75 Jahren bei uns in der Praxis absolvieren.

Die Pflicht, sich einer ärztlichen  verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung zu unterziehen, besteht für über 75 jährige Lenkerinnen und Lenker grundsätzlich alle zwei Jahre.

- Stufe 2

Personen mit  einem Führerausweis der Kategorie C, C1, D oder D1 oder einer Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport können sich bei uns bis zum 50. Lebensjahr alle 5 Jahre und danach alle 3 Jahre untersuchen lassen.