Die Pflicht, sich einer ärztlichen verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung zu unterziehen, besteht für über 75 jährige Lenkerinnen und Lenker grundsätzlich alle zwei Jahre.
- Stufe 2
Personen mit einem Führerausweis der Kategorie C, C1, D oder D1 oder einer Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport können sich bei uns bis zum 50. Lebensjahr alle 5 Jahre und danach alle 3 Jahre untersuchen lassen.